Rekurskommission für die Justizvollzugsanstalt Bostadel

Der Kanton Basel-Stadt betreibt zusammen mit dem Kanton Zug die Justizvollzugsanstalt für rückfällige Häftlinge Bostadel in Menzingen (Kanton Zug). Gemäss Art. 12 lit. g und h des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zug zur Errichtung und zum Betrieb einer interkantonalen Strafanstalt im Bostadel (SG 258.500) entscheidet eine aus je vier Vertreter/innen der Kantone Basel-Stadt und Zug bestehenden Paritätische Aufsichtskommission über Rekurse gegen Verfügungen des Direktors der Strafanstalt und in Disziplinarfällen. Die Entscheide der Paritätischen Aufsichtskommission können gemäss Art. 18 des Vertrags bei einer Rekurskommission angefochten werden. Diese setzt sich aus einem oder einer Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern zusammen, wovon je zwei vom Appellationsgericht Basel-Stadt und vom Kantonsgericht Zug auf eine Amtsdauer von sechs Jahren bestimmt werden. Der Vorsitz und das Sekretariat gehen nach jeder Amtsdauer von einem Kanton zum andern über (Art. 17 des Vertrags).